Gemeinderegister

Ein Gemeinderegister im Allgemeinen ist ein Verzeichnis u.a. mit bestimmten Merkmalen zu Informationen über einzelne Personen. Das Gemeinderegister ist somit nur ein Verwaltungsinstrument.

Die öffentliche Verwaltungspraxis erfordert es, dass die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft durch eine Urkunde / Bescheinigung nachgewiesen wird. Ausschließlich zu diesen Zweck richtet die SCHURA Niedersachsen ein Gemeinderegister ein.

  1. Die erste Funktion des Gemeinschaftsregisters besteht darin, mehr Informationen über die von der SCHURA Niedersachsen vertretende Bevölkerung zu erhalten. So kann die SCHURA Niedersachsen den Behörden zahlenmäßig mitteilen, wie viele Menschen welcher Altersgruppe die SCHURA Niedersachsen vertritt und planen, wie viele Kinder welcher Altersgruppe in welcher Stadt den islamischen Religionsunterricht besuchen werden. Die überwiegende Mehrheit der Muslime (rund 80 Prozent) wünscht sich einen an religiösen Werten orientierten islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen.
  2. Die zweite Funktion des Gemeinderegisters besteht darin, als offizieller Nachweis dafür zu dienen, dass eine Person ein Muslim ist. Die Rechte von Menschen, die allein gelassen werden und nicht in der Lage sind, ihre Rechte wahrzunehmen, können durch dieses Register geschützt werden (z. B. um eine Einäscherung im Todesfall zu verhindern).
  3. Die dritte Funktion des Gemeinderegisters besteht darin, den Nachweis und die Registrierung der Existenz muslimischer Generationen Jahrhunderte später zu gewährleisten. Es handelt sich um ein Vorhaben, das darauf abzielt, durch die Erfassung der muslimischen Präsenz in Deutschland einige grundlegende Informationen über die Generationen zu erhalten, die noch Jahrhunderte lang in einer sicheren Umgebung leben werden. Es ist statistisch nicht bekannt, wie viele Muslime in Deutschland leben. Jeden Tag werden neugeborene Kinder als Deutsche registriert, während die Herkunft und religiöse Identität von Hunderttausenden von Menschen nicht erfasst wird.
  4. Die vierte Funktion des Gemeinderegisters besteht darin, die registrierten Muslime über religiöse Aktivitäten und religiöse Veröffentlichungen zu informieren, die auf lokaler und staatlicher Ebene von den Moscheen, also den lokalen Religionsgemeinschaften, organisiert werden. Dieser Informationsfluss ist von großer Bedeutung für die aktive Beteiligung der Muslime und dafür, dass sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden. Der Informationsfluss wird durch den Einsatz moderner Kommunikationstechniken realisiert.

Die Eintragung in das Gemeinderegister ist freiwillig, ebenso wie der Austritt aus dem Register. 

Jeder Muslim kann von Geburt an in das Gemeinschaftsregister eingetragen werden. Kinder ab 14 Jahren müssen einen eigenen separaten Antrag ausfüllen, das das 14.Lebensjahr als das Alter der religiösen Volljährigkeit gilt.

Datenschutz

Die persönlichen Daten der Person, ihres Ehepartners und ihrer Kinder werden im Gemeinderegister der SCHURA Niedersachsen eingetragen. Diese Informationen können nur mit Zustimmung der Person eingegeben und geändert werden. Die SCHURA Niedersachsen verfügt über statistische Informationen zu den im Gemeinderegister eingetragenen Personen.

Die angegebenen persönlichen Daten werden ausschließlich für den Zweck des islamischen Religionsunterrichts gespeichert und nur für diesen Zweck bei Bedarf dem Niedersächsischen Kultusministerium zur Verfügung gestellt.

Nein. Die SCHURA Niedersachsen darf die Informationen nicht für andere Zwecke (als angegeben) verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Daten der schulpflichtigen Kinder dürfen nur an die jeweiligen Schulbehörden zur Durchführung des islamischen Religionsunterrichts weitergegeben werden. Es werden keine Informationen über registrierte Muslime an Organisationen, Institutionen oder Einzelpersonen weitergegeben, außer für statistische Zwecke.

Die Informationen werden von der SCHURA Niedersachsen mit Hilfe eines verschlüsselten Computerprogramms verwaltet.

Eingetragene Muslime können jederzeit schriftlich die Löschung Ihrer Daten aus dem Gemeinderegister beantragen.

Die Informationen über registrierte Muslime können jederzeit aktualisiert werden. Dies erfordert die aktive Beteiligung und Unterstützung des Registranten.

Die Informationen werden von der SCHURA Niedersachsen mit Hilfe eines verschlüsselten Computerprogramms gespeichert und geschützt, das maximalen Schutz bietet. Die Daten der registrierten Person können nur vom Vorstand der SCHURA Niedersachsen eingesehen werden.

Über die Registrierung

Der Gemeinderegister hat die Aufgabe, zu bescheinigen, dass die registrierten Personen Muslime sind. Die Bescheinigung dient folglich als offizieller Nachweis. Eine anonyme Erhebung der persönlichen Daten verfehlt somit den Zweck eines Gemeinderegisters.

Um im Gemeinderegister aufgenommen zu werden, müssen Muslime nicht zwingend Mitglied einer Moschee sein. Es liegt nämlich im freien Willen des Einzelnen, ob er einer Religion angehört oder nicht und ob er einer Religionsgemeinschaft beitritt oder sie verlässt. Darüber hinaus sind nicht alle Gemeindemitglieder, die an Freitagen, Feiertagen und heiligen Tagen und Nächten zusammenkommen, auch gleichzeitig Mitglieder von Moscheen. 

Das Einwohnermeldeamt hat keine Informationen darüber, ob eine Person Muslim ist. 

Nach erfolgreicher ausfüllen des Antrags erhalten Sie eine Bestätigungsemail, in der Sie Ihre Bescheinigung als PDF-Dokument herunterladen können.

Da das 14. Lebensjahr als das Alter der religiösen Volljährigkeit gilt, können Kinder ab diesem Alter selbst entscheiden.

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