Der Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung zur „Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz“ diskriminiert Personen, die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen. Es wird Ihn unterstellt, in Ihrer Amtsübung nicht neutral, unparteiisch oder unabhängig agieren zu können. Das ist eine bloße Behauptung, die nicht belegt ist. Vielmehr schürt hier die Landesregierung Vorurteile gegenüber Personen, die aus religiösen Gründen bestimmte Kleidungsstücke tragen“ erklärt Recep Bilgen, Vorsitzender der Schura Niedersachsen.
Bilgen weiter:
Es liegt eine grundsätzliche Verletzung mehrerer Grundrechte, wie z.B. die Religionsfreiheit oder die Berufsfreiheit vor. Das Verbot von religiösen Kleidungsstücken stellt bspw. für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot in Hinblick auf die betroffenen Bereiche der Justiz dar. Somit stößt die Landesregierung viele junge Mädchen und Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen und Rechtswissenschaften studieren oder bereits ein Jurastudium absolviert haben, vor den Kopf.
Mit solchen Vorstößen nährt sich die Landesregierung Positionen der AfD, um nach Wählern am rechten Rand zu fischen. Vielmehr gießt Sie aber Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten und Islamfeinde.“
Hakan Toklu
Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit
Schura Niedersachsen