Die Schura Niedersachsen begrüßt am Freitag, den 24. April 2020 beginnenden neunten Monat des islamischen Kalenders, den Ramadan.
Der Überlieferungen zufolge wurde dem Propheten Muhammad (s.a.v) in jenem Monat die Heilige Schrift des Islams, der Koran, überliefert. Im Ramadan fasten Musliminnen und Muslime von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Mit dem Iftar-Mahl wird das Fasten am Abend beendet.
Seit einigen Wochen schon werden Diskussionen darüber geführt, ob diese Art des Fastens in Zei- ten der Corona Pandemie empfehlenswert sei. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt in ihren am 15. April veröffentlichten Leitlinien, dass es bislang keine wissenschaftlichen Beweise dafür gäbe, dass das Fasten das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus erhöhen würde und ist daher der Meinung, dass gesunde Menschen während des diesjährigen Ramadan wie gewohnt fasten können.
Für die Schura Niedersachsen ist somit klar, dass die Corona Pandemie aus derzeitiger Sicht kein Hindernis für das Fasten im Ramadan darstellt. All jene Musliminnen und Muslime, die die religiöse Reife erreicht haben und dabei geistig und körperlich gesund sind, sind daher eingeladen zu fasten.
Kinder, Personen mit körperlichen Einschränkungen, chronisch Kranke sind vom Fasten befreit. Versäumte Fastentage nachzuholen ist für alle jene zulässig, die akut erkrankt sind, sich auf Reise befinden, schwangere und stillende Frauen oder Frauen in der Menstruation. Diese Erleichterungsregeln bestehen immer, unabhängig von der Corona Pandemie und sind im Koran und in den islamischen Überlieferungen festgeschrieben.
Abgesehen von der Fähigkeit zu fasten jedoch bedeutet die Corona Pandemie für Musliminnen und Muslime eine massive Veränderung der gewohnten Rituale: die Gebete und das Fastenbrechen sind zuhause im engsten familiären Kreis zu verrichten. Eine für alle ungewohnte Situation. „Wir bitten alle Gläubigen, diese herausfordernde Zeit zu nutzen und sich auf das Wesentliche zu besinnen, auf das, was sie unmittelbar umgibt, auf ihre Familien, ihr Zuhause, ihre Gesundheit und auf ihren Glauben. Es ist für uns alle somit Zeit innezuhalten“, so der Vorsitzender der Schura Niedersachsen Bilgen
Wie lange diese strikten Einschränkungen für das religiöse Leben noch Gültigkeit haben wird, hängt maßgeblich von den Auswirkungen der ersten Lockerungsmaßnahmen ab. Die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden und das Ziel eines religionsübergreifenden Plans zur schrittweisen Öffnung unserer Gemeinden werden dabei handlungsweisend sein. Aktuell ist aber nicht auszuschließen, dass die derzeitige Situation bis zum Ende des Ramadans andauern könnte.
Die Schura Niedersachsen wünscht allen Musliminnen und Muslimen trotz der schweren Lage, in der wir uns befinden, einen gesegneten Ramadan und bittet sie, sich ihren Bittgebeten von zu- hause aus anzuschließen.
Hakan Toklu
Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit
Schura Niedersachsen