Pressemitteilung vom 19.12.2012

Die beiden islamischen Landesverbände Schura Niedersachsen und DITIB Niedersachen-Bremen haben gestern mit dem niedersächsischen Justizminister eine Vereinbarung über die seelsorgerische Betreuung Strafgefangener unter-zeichnet.

Avni Altiner, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, freut sich über diesen Akt der Anerkennung der Bedürfnisse muslimischer Bürgerinnen und Bürger des Landes. Allerdings werden die damit aufgenommenen Aufgaben nur eh-renamtlich bei Aufwandsentschädigung durchgeführt. Dennoch: für jeden Gefangenen in einer niedersächsischen Haftanstalt, der diese Angebote annimmt, ist auch ein Stück Reflexion über das eigene Leben und seine Bestimmung gegeben und eine Hoffnung auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das freie Leben.

Die Vereinbarung über Seelsorge ist ein Baustein der Muslime Niedersachsens auf dem Weg zu umfassenden Ver-einbarungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaft, wie dies unlängst in Hamburg und dieser Tage in Bremen in Gestalt von Staatsverträgen erfolgte. In fast drei Jahren hat eine Kommission aus Vertretern des Justizministeriums und beider Landesverbände das auch rechtlich nicht ganz einfache Feld der Betreuung in der Haft abgesteckt, zu dem es aber Vorlagen aus der Seelsorge beider großen Kirchen gab.

Zu den Vereinbarungen gehören auch Fortbildungen für alle Beteiligten: Seelsorger und Anstaltspersonal. Um die Aufgaben auf ein qualitativ angemessenes Niveau zu heben, ist sicherlich die weitergehende Förderung durch das Land erforderlich. Dies auch, um die betroffenen auf ihrem weiteren Weg bei Bedarf zu betreuen und weitere Seel-sorgekräfte eisnetzen zu können. Schura Niedersachsen will diesen Weg mit großer Bereitschaft gehen.

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