Pressemitteilung vom 19.12.2012

Schura Niedersachsen begrüßt die jüngst veröffentlichte Position des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann, wonach schon die derzeitige Rechtslage von der Straffreiheit ritueller Beschneidung ausgeht. Schura fordert den Bundesgesetzgeber auf, dennoch alsbald Rechtsklarheit zu schaffen, damit religiös begründete Beschneidungen auch fachgerecht abgesichert werden können.

Pflege und Erziehung der Kinder obliegt an erster Stelle den Eltern! Dazu gehören auch religiöse Entscheidungen wie Taufe oder Beschneidungen; dies gilt für alle Religionsgemeinschaften. Es kommt bei der Beschneidung auf die medizinisch fachgerechte Ausführung an; dies ist Aufgabe qualifizierten ärztlich ausgebildeten Personals, in Kran-kenhäusern, Arztpraxen oder bei entsprechend qualifizierten Mohels, traditionellen jüdischen Beschneidern, die eine mehrjährige medizinische Ausbildung absolviert haben.

Medizinische Forschung entspricht neben der hohen ärztlichen Kunst den Traditionen in der 1.300-jährigen Ge-schichte des Islam. Hieran will die Schura anknüpfen und die Behandlung durch Quacksalber bekämpfen. Hier stimmen Niedersachsens Muslime mit dem jetzt in Berlin vom Justizsenator vorgestellten Konzept für eine straffreie und medizinisch fachgerechte Beschneidung insoweit überein. Es muss dabei die Sterilität der Instrumente sicherge-stellt sein, ebenso eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Dies ist in Deutschland ge-geben und mit verbesserter Rechtssicherheit können auch sonst sicher zunehmende Beschneidungen in Drittländern entfallen, obwohl auch dort die medizinische Kunst nach modernen Standards gepflegt wird.

Sich hierfür zu entscheiden fällt in die Reichweite des elterlichen Sorgerechts; dies bedarf aber anders als vom Berli-ner Senator gefordert, keiner religiös-institutionellen Deklaration. Denn dem Staat kommt kein Wächteramt über die Inhalte und Auslegung von Religion zu. Wenn das umstrittene Urteil des Amtsgerichtes Köln zunächst sinnvollerweise die Abwehr von Gefahren aus vermeintlich missbräuchlicher Religionsausübung zum Ziele gehabt haben mag, darf dies dennoch nicht unter Stimulierung der öffentlichen Meinung in eine allgemeine Religionsabwehr umschlagen; genau diesen Eindruck erzeugt die überwiegend emotional geführte Diskussion.

Seit dem Urteil des Amtsgerichtes haben wir in unseren Gemeinden zahllose Gespräche zum Thema geführt. In keinem einzigen Fall wurde eine nachträgliche Unzufriedenheit der Männer und Jugendlichen laut. Die Beschneidung wurde stets als der Sache nach sinnvoller Schritt und wichtige Einbettung in die Gemeinschaft betont.

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