Der Bundeskampfrichter der Internationalen Budo Federation (IBF) schließt eine 16-jährige von der Wettkampfwertung aufgrund ihrer religiösen Kopfbedeckung aus.
Mit Bedauern hat die SCHURA Niedersachsen erfahren, dass bei der Deutschen Meisterschaft der IBF in Oldenburg eine 16-jährige Sportlerin von der Wettkampfwertung aufgrund ihrer religiösen Kopfbedeckung ausgeschlossen wurde. Diese Tatsache stieß bei den SCHURA Verantwortlichen auf Unverständnis, da der Sport in erster Linie fundamentale Werte und Ideale im Umgang miteinander vermitteln sollte. Fairplay und insbesondere Toleranz sollten eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Sportkultur sein, die soziale und integrative Kraft entfaltet.
Aber das Verhalten des Bundeskampfrichters verstieß nicht nur gegen diese allgemeingültigen Sportwerte, sondern war diskriminierend und demütigend gegenüber einer muslimischen Sportlerin. Auch vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) versucht, mit einem Programm, Migrantinnen in seine Vereine zu integrieren – gerade Mädchen und Frauen mit muslimischem Glauben – ist dieses ausgrenzende Verhalten des Bundeskampfrichters nicht nachvollziehbar.
Hinzu kommt, dass die benachbarte Kampfsportart Taekwondo den Sportlerinnen ebenfalls das Tragen einer Kopfbedeckung erlaubt. „Wenn eine kopftuchtragende Sportlerin im Taekwondo mehrere europäische Wettkämpfe gewonnen hat, dann stellt sich die Frage, welche Haltung die IBF zur Vielfalt von Sportler:innen und ihrer gleichberechtigten Teilhabe hat“, betonte Recep Bilgen, Vorsitzender der SCHURA Niedersachsen.
Bilgen fügte hinzu: „Wenn der faire Wettbewerb und die gleichberechtigte Teilnahme von Sportler:innen im Vordergrund stehen, müssen die Verantwortlichen Konsequenzen ziehen und zeigen, dass es bei der IBF keinen Raum für Diskriminierung und Demütigung von Sportler:innen gibt“.
Selbstverständlich muss die Unversehrtheit respektive Gesundheit der Sportler:innen in den Vordergrund gestellt werden – so wie es in den Wettkampfordnungen von den meisten Sportarten auch niedergeschrieben ist. Jedoch sollte daraus kein Kampf zwischen Reglement der Kleider(ver)ordnung und Religion entfachen. Statt muslimische Sportlerinnen, die aus religiöser Überzeugung eine Kopfbedeckung tragen, aus dem Wettbewerb auszuschließen und dabei auf ein nicht zeitgemäßes Reglement zu verweisen, sollten die IBF Verantwortlichen dringend an einer Lösung arbeiten.
Daher appelliert die SCHURA Niedersachsen an die Verantwortlichen der IBF, sich gegen Diskriminierung und für Vielfalt zu positionieren und eine Änderung der Wettkampfordnung respektive Kleiderordnung sachlich zu erörtern und eine Lösung zu erarbeiten, die zeitgemäß ist und von allen Parteien akzeptiert wird. Zudem sollte dem diskriminierenden und demütigenden Verhalten des Bundeskampfrichters Konsequenzen folgen und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, damit zukünftig allen Sportler:innen das gleiche würdevolle und wertschätzende Verhalten entgegengebracht wird.
„Wir sind davon überzeugt, dass die IBF ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und dafür Sorge tragen wird, dass sich alle Sportler:innen willkommen und in ihren Rechten respektiert fühlen und niemand befürchten muss, erneut ausgegrenzt zu werden“, so Bilgen abschließend.
Dr. Enes Esatbeyoğlu
Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit