Die Schura Niedersachsen (Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V.) verabschiedet als erste islamische Religionsgemeinschaft eine Richtlinie für den Dienst der muslimischen Seelsorge in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen.
Die Richtlinien gelten für die muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie Seelsorgehelferinnen und -helfer, die im Auftrag der Schura Niedersachsen in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Niedersachsen arbeiten. Sie Richtlinie beinhaltet die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Seelsorger und soll Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.